Ratgeber · Google-Bewertungen
Wie bekommst du mehr Google-Bewertungen für dein Kosmetikstudio?
Kurz gesagt
Bitte alle nach dem Termin um eine Bewertung und gib deinen direkten Bewertungslink aus dem Google-Unternehmensprofil weiter: per WhatsApp am nächsten Tag, wenn du die Einwilligung hast, oder auf einer Karte für zu Hause. Biete nichts dafür an, gib keinen Text vor und frag nicht nur die Zufriedenen, denn das verbietet Google.
- Den direkten Bewertungslink findest du in deinem Google-Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“. Den QR-Code erzeugt Google derzeit nur am Computer.
- Frag alle Kundinnen und Kunden, nicht nur die zufriedenen, und zwar nach dem Termin: per WhatsApp am nächsten Tag oder mit einer Karte für zu Hause statt eines Aufstellers an der Kasse.
- Google verbietet Anreize wie Gutscheine, gezielte Bitten nur an Zufriedene, Aufforderung oder Druck vor Ort, vorgegebene Inhalte und Zielzahlen für Mitarbeitende.
- Eine Bitte um Bewertung per WhatsApp oder E-Mail ist Werbung. Schick sie nur an Kunden, die vorher eingewilligt haben, und erinnere höchstens einmal.
- Antworte kurz, freundlich und mit deinem Namen. Nenne in einer öffentlichen Antwort nie Behandlung, Termin oder Hautzustand.
Inhalt
- Warum sind Google-Bewertungen für dein Studio wichtig?
- Wie erstellst du deinen Google-Bewertungslink und QR-Code?
- Wann fragst du am besten nach einer Bewertung?
- Was verbietet Google beim Fragen nach Bewertungen?
- Vorlagen: So bittest du um eine Google-Bewertung
- Wie antwortest du auf Google-Bewertungen?
- Wie behältst du den Überblick, wen du schon gefragt hast?
Warum sind Google-Bewertungen für dein Studio wichtig?
Bewertungen fließen in dein Ranking in der lokalen Google-Suche ein, und sie helfen Menschen, die ein Studio suchen, bei der Wahl. Google nennt für lokale Suchergebnisse drei Hauptfaktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählt Google ausdrücklich auch die Zahl der Rezensionen. Laut Google kann ein Unternehmen mit mehr Rezensionen und positiven Bewertungen in den lokalen Suchergebnissen besser abschneiden (Google-Hilfe zum lokalen Ranking).
Für dein Kosmetik-, Nagel- oder Wimpernstudio heißt das: Sucht jemand in deiner Gegend nach „Wimpernstudio“ oder „Kosmetikstudio in der Nähe“, gehören deine Bewertungen zu dem, was Google abwägt. Und sie stehen in Google Maps und in der Google-Suche direkt neben deinem Profil. Google schreibt, dass Rezensionen Interessierten hilfreiche Informationen liefern und dein Unternehmen von Mitbewerbern abheben können. Eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirkt laut Google oft vertrauenswürdiger (Tipps für mehr Rezensionen). Eine ehrliche Drei-Sterne-Bewertung ist also kein Drama.
Ein besseres lokales Ranking kann man laut Google nicht einfordern, auch nicht gegen Bezahlung. Was du selbst in der Hand hast: dein Profil vollständig halten, auf Bewertungen antworten und alle Kunden um ihre Meinung bitten. Wie das geht, steht in den nächsten Abschnitten.
Wie erstellst du deinen Google-Bewertungslink und QR-Code?
Deinen direkten Bewertungslink holst du dir in drei Schritten aus deinem Google-Unternehmensprofil, ganz ohne Zusatz-Tool. Über diesen Link kann deine Kundschaft direkt eine Rezension für dein Studio schreiben. So beschreibt es die Google-Hilfe (Stand 6.10.2026):
- Profil aufrufen. Melde dich mit dem Google-Konto an, mit dem du dein Studio verwaltest. Such dann bei Google nach „mein Unternehmen“ oder nach dem Namen und Ort deines Studios. In der Google-Maps-App tippst du unten rechts auf „Unternehmen“.
- „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“ wählen.
- Link kopieren oder QR-Code speichern. Mit „Kopieren“ landet der Link in der Zwischenablage. Den QR-Code speicherst du am Computer mit einem Rechtsklick und „Bild speichern unter…“.
Wichtig für den QR-Code: Google erzeugt ihn derzeit nur im Browser am Computer, nicht am Handy (Google-Hilfe: Link oder QR-Code erstellen). Findest du dein Profil nicht, prüf zuerst, ob du mit dem richtigen Google-Konto angemeldet bist: Es muss das Konto sein, das mit dem Profil verknüpft ist (Google-Hilfe: Unternehmen finden).
Speicher Link und QR-Code einmal ab, zum Beispiel als Notiz im Handy und als Bilddatei am Computer. Dann hast du beides parat für die Vorlagen weiter unten. Gut zu wissen: Zum Bewerten braucht man ein Google-Konto. Das geht laut Google auch mit einer E-Mail-Adresse, die nicht von Gmail ist.
Wann fragst du am besten nach einer Bewertung?
Frag erst nach dem Termin, wenn deine Kundschaft wieder zu Hause ist, und nicht an der Kasse. Googles Richtlinie verbietet, Kunden zur Bewertung aufzufordern oder unter Druck zu setzen, solange sie noch vor Ort sind. Zu Hause ist Ruhe, man sieht das Ergebnis im eigenen Spiegel und entscheidet frei, ob und was man schreibt.
- WhatsApp oder E-Mail, am Tag nach dem Termin: nur mit Einwilligung, Link direkt in die Nachricht, höchstens eine Erinnerung.
- Karte zum Mitnehmen, beim Abschied mit dem Termin- oder Pflegezettel: QR-Code und „gern später zu Hause“, keine Sterne, kein Gutschein.
- Aufsteller an der Kasse: besser gar nicht. Er lädt dazu ein, die Bewertung noch im Studio zu schreiben.
Warum kein Aufsteller an der Kasse? Google schlägt in seiner Hilfe zwar vor, den QR-Code im Geschäft anzubringen (Google-Hilfe). Die Richtlinie verbietet aber, Kunden vor Ort zum Bewerten aufzufordern oder zu drängen. Ein Aufsteller direkt an der Kasse, während du danebenstehst, kommt dem sehr nahe. Mit der Karte für zu Hause bist du auf der sicheren Seite.
Frag alle, ob Neuset oder Refill, ob Stammkunde oder zum ersten Mal da. Suchst du selbst aus, wen du fragst, fragst du am Ende meist nur die Zufriedenen. Genau das verbietet Google. Frag außerdem laufend nach jedem Termin statt einmal im Jahr die ganze Kartei: Google nennt ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen als Zeichen für manipulierte Bewertungen (Google-Richtlinie).
Was verbietet Google beim Fragen nach Bewertungen?
Bitten darfst du, beeinflussen nicht. Google erlaubt ausdrücklich, um Rezensionen zu echten Erfahrungen zu bitten, solange du keine Anreize bietest und nicht versuchst, die Sterne oder den Inhalt zu beeinflussen.
Was Google verbietet
Fünf Dinge schließt Googles Richtlinie aus: Anreize wie Rabatt oder Gutschein, Bitten nur an Zufriedene, Aufforderung oder Druck vor Ort, vorgegebene Inhalte wie den Namen einer Mitarbeiterin und Zielzahlen für Mitarbeitende. Quelle: Google-Richtlinie zu verbotenen Inhalten, Abschnitt „Manipulation von Bewertungen“.
Was das im Studio konkret heißt:
- Keine Anreize: kein Rabatt, kein Gutschein, keine Gratis-Behandlung und keine Verlosung für eine Bewertung.
- Alle fragen, nicht nur Zufriedene: keine Vorauswahl, keine gezielten Bitten um positive Bewertungen und keine Versuche, negative zu verhindern.
- Kein Druck vor Ort: nicht im Studio zum Bewerten drängen, solange jemand noch da ist. Gib lieber die Karte für zu Hause mit.
- Keine Inhalte vorgeben: keine Wunschtexte, keine Sternezahl, auch nicht die Bitte, eine bestimmte Mitarbeiterin zu nennen.
- Keine Zielzahlen fürs Team: keine Vorgabe, wie viele Bewertungen deine Mitarbeiterinnen einholen sollen.
Bewertungen, die durch Anreize entstanden sind, entfernt Google aus Google Maps. Dasselbe gilt für Bewertungen, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, zum Beispiel von Mitarbeitenden oder aus der Familie.
Vorlagen: So bittest du um eine Google-Bewertung
Eine gute Bitte ist kurz, persönlich, enthält den Link und lässt die Wahl. Ersetze die Teile in eckigen Klammern. [Bewertungslink] ist der Link aus Schritt 3 oben. Siezt du deine Kundschaft, stell die Vorlagen vor dem Kopieren auf Sie um.
Hallo [Name], danke, dass du gestern bei mir warst. Ich hätte eine kleine Bitte: Magst du mir bei Google eine ehrliche Bewertung schreiben? Hier ist der Link: [Bewertungslink] Es ist natürlich freiwillig, ich freue mich über jede Rückmeldung. Liebe Grüße, [dein Name]
Hallo [Name], wie versprochen hier noch einmal das Wichtigste für die nächsten Tage: [deine Pflegehinweise] Und eine kleine Bitte: Wenn du magst, freue ich mich über deine ehrliche Meinung bei Google: [Bewertungslink] Hast du noch Fragen zur Pflege? Liebe Grüße, [dein Name]
Auch die angehängte Bitte braucht die Einwilligung. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail Werbung ist, auch wenn sie zusammen mit einer Rechnung verschickt wird (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
Danke für deinen Besuch! Wenn du magst, erzähl anderen bei Google, wie es dir bei uns gefallen hat. Gern später in Ruhe zu Hause. [QR-Code] Wir freuen uns über jede ehrliche Meinung. [Name deines Studios]
Druck die Karte zum Beispiel im Visitenkartenformat und gib sie allen gleich mit dem Termin- oder Pflegezettel mit. Lass vorgedruckte Sterne, Wunschtexte und Gutschein-Ecken weg: Google erlaubt nicht, die Bewertung oder ihren Inhalt zu beeinflussen.
Hallo [Name], kurze Frage: Ist mein Link zu Google bei dir angekommen? Hier ist er sicherheitshalber noch einmal: [Bewertungslink] Wenn du keine Zeit oder Lust hast, ist das völlig in Ordnung. Ich frage nicht noch einmal. Liebe Grüße, [dein Name]
Mehr als diese eine Erinnerung schickst du nicht. Bleibt die Bewertung danach aus, ist das völlig in Ordnung. Weitere Nachrichten für Terminerinnerung, Nachsorge und Geburtstag findest du in den WhatsApp-Vorlagen für dein Beauty-Studio.
Was nicht in die Bitte gehört
- „Über 5 Sterne würde ich mich freuen“: Das versucht, die Bewertung zu beeinflussen.
- „Erwähn doch gern Lena“: Das gibt einen Inhalt vor, hier den Namen einer Mitarbeiterin (Lena ist ein Beispielname).
- „Für deine Bewertung bekommst du einen Rabatt auf den nächsten Termin“: Das ist ein Anreiz.
- Eine Vorab-Frage wie „Warst du zufrieden?“, nach der nur die Zufriedenen den Link bekommen: Das ist gezieltes Fragen nach positiven Bewertungen.
Wie antwortest du auf Google-Bewertungen?
Antworte kurz, freundlich und persönlich, auf Lob wie auf Kritik, und schreib nie etwas über die Behandlung. Deine Antwort steht öffentlich als Antwort des Unternehmens unter der Rezension, und wer sie geschrieben hat, wird benachrichtigt (Kundenrezensionen verwalten). Antworten kannst du erst, wenn dein Unternehmen bei Google bestätigt ist. Google empfiehlt, freundlich und professionell zu bleiben, sich kurz zu fassen und mit Namen oder Initialen zu unterschreiben (Tipps für mehr Rezensionen).
Auf eine positive Bewertung
Danke dir, [Name], für deine lieben Worte. [Satz zum Lob] Bis zum nächsten Mal! [dein Name]
Du musst dich nicht bei jeder Person öffentlich bedanken, schreibt Google. Antworte, wenn du neue oder wichtige Informationen hast, und schreib nicht jedes Mal denselben Satz. Für [Satz zum Lob] greifst du auf, was in der Bewertung steht, zum Beispiel die Beratung oder die Atmosphäre. Nenne von dir aus keine Behandlung.
Auf eine kritische Bewertung
Bleib ruhig, bedank dich für die Rückmeldung, entschuldige dich, wo wirklich etwas schiefgelaufen ist, und hol das Gespräch aus der Öffentlichkeit. Google rät, die Person zu bitten, sich persönlich, per E-Mail oder per Telefon zu melden, und zeitnah zu antworten (Tipps für mehr Rezensionen).
Hallo [Name], danke, dass du mir das schreibst. Es tut mir leid, dass du nicht zufrieden warst. Ich würde das gern persönlich mit dir klären. Magst du mich unter [Telefonnummer] anrufen oder an [E-Mail-Adresse] schreiben? [dein Name]
Keine Behandlungsdetails in öffentlichen Antworten
Schreib nie, welche Behandlung jemand hatte, wann der Termin war, wie die Haut aussah oder was in der Kartei steht, auch nicht, um etwas richtigzustellen. Google rät, niemals private Daten der Person weiterzugeben, die die Rezension geschrieben hat (Tipps für mehr Rezensionen). Angaben, aus denen etwas über die Gesundheit hervorgeht, etwa eine Hautkrankheit oder eine Allergie, zählen zu den Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO) und sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Das ist keine Rechtsberatung.
So geht es nicht: „Schade, dass dir das Ergebnis nicht gefällt. Bei deinem Microneedling am Dienstag war deine Haut aber schon vorher stark gereizt.“ Besser ist die Vorlage oben: Bedauern zeigen, Kontakt anbieten, Einzelheiten im Gespräch klären. Hältst du eine Bewertung für unzulässig, etwa weil die Person nie bei dir war, kannst du sie bei Google melden (Google-Hilfe: Rezensionen melden).
Wie behältst du den Überblick, wen du schon gefragt hast?
Am einfachsten mit zwei Feldern in deiner Kundenkartei: „Einwilligung WhatsApp“ und „Bewertungsbitte gesendet am“. So siehst du auf einen Blick, wer die Bitte schon bekommen hat, wem du noch die eine Erinnerung schicken kannst und wem du gar nicht schreiben darfst. Arbeite die Liste nach Terminen ab, nicht danach, wer dir sympathisch war. Dann bekommen wirklich alle dieselbe Bitte.
Dieselbe Kartei zeigt dir auch, welche Stammkunden wieder fällig sind. Wie du sie freundlich zurückholst, steht im Ratgeber Stammkunden zurückholen. Und wenn du das nicht von Hand führen willst: Cosvion Rebook legt dir nach dem Termin für alle, die eingewilligt haben, die Bitte um eine Google-Bewertung zur Freigabe bereit, ohne Textvorgabe.
Häufige Fragen
Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt oder Gutschein geben?
Nein. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen für eine Rezension. Auch eine Verlosung unter allen, die bewerten, ist ein solcher Anreiz. Bewertungen, die so entstanden sind, entfernt Google aus Google Maps.
Darf ich nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bitten?
Nein. Google verbietet, gezielt um positive Rezensionen zu bitten oder negative zu verhindern. Frag deshalb alle nach dem Termin auf dieselbe Weise. Eine Vorab-Frage wie „Warst du zufrieden?“, nach der nur die Zufriedenen den Link bekommen, fällt ebenfalls darunter.
Wie bekomme ich einen QR-Code für Google-Bewertungen?
Im Google-Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“. Den QR-Code erzeugt Google derzeit nur im Browser am Computer, nicht am Handy. Mit Rechtsklick und „Bild speichern unter…“ speicherst du ihn und kannst ihn auf eine Karte zum Mitnehmen drucken.
Dürfen Familie, Freundinnen oder Mitarbeiterinnen mein Studio bewerten?
Nein. Google zählt Bewertungen, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, zu den manipulierten Bewertungen und entfernt sie. Als Beispiele nennt Google eine aktuelle oder frühere Beschäftigung, familiäre Beziehungen und andere persönliche Verbindungen. Bitte deshalb weder dein Team noch deine Familie um eine Bewertung.
Muss ich auf jede Google-Bewertung antworten?
Nein. Google schreibt, dass du nicht jeder Person öffentlich danken musst, und empfiehlt Antworten vor allem dann, wenn du neue oder wichtige Informationen hast. Auf Kritik solltest du dagegen zeitnah, ruhig und ohne Details zur Behandlung antworten.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Nur wenn sie gegen Googles Richtlinien verstößt, etwa weil die Person nie bei dir war oder weil sie beleidigend ist. Dann meldest du sie in deinem Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“. Google prüft die Meldung: Bei einem Verstoß wird die Rezension entfernt, sonst bleibt sie online. Ehrliche Kritik meldest du nicht, sondern beantwortest sie ruhig und ohne Details zur Behandlung.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen, abgerufen am 6.10.2026
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ihr Unternehmen auf Google finden, abgerufen am 6.10.2026
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen, abgerufen am 6.10.2026
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern, abgerufen am 6.10.2026
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Kundenrezensionen verwalten, abgerufen am 6.10.2026
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden, abgerufen am 6.10.2026
- Google Maps: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für von Nutzern veröffentlichte Inhalte), abgerufen am 6.10.2026
- BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17 (Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail), via dejure.org, abgerufen am 6.10.2026
- § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 6.10.2026
- Art. 9 DSGVO, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (dsgvo-gesetz.de), abgerufen am 6.10.2026
- Art. 4 Nr. 15 DSGVO, Begriff „Gesundheitsdaten“ (dsgvo-gesetz.de), abgerufen am 6.10.2026
